Gerichtsurteile
Viele sind zwar von der Schulmedizin nicht anerkannt,
führen in der Praxis aber doch zu medizinischen
Erfolgen. Entstehen Ihnen Kosten für solche alternative
Behandlungsmethoden, Alternativmedizin sollten Sie
diese ebenfalls steuerlich als außergewöhnliche
Belastung absetzen. Bedingung ist allerdings, dass
Sie sich vor Beginn der Behandlung ein amtsärztliches
Attest besorgen, in dem die medizinische Notwendigkeit
bescheinigt wird. Das gilt beispielsweise für die
Ozontherapie und die Ayurveda-Methode (BFH-Urteil
vom 1.2.2001, BStBl. 2001 II S. 543).
Im übrigen hat die Schulmedizin
für manche unheilbaren Krankheiten, wie Krebs, Multiple
Sklerose, Aids, Alzheimer usw., noch immer keine
allgemein anerkannten Methoden zur Behandlung gefunden,
sodass alternative Therapien hier umso eher anzuerkennen
sind. So sollten Sie sich nicht scheuen, auch hohe
Kosten für solche Behandlungen sowie für Medikamente
geltend zu machen, die in Deutschland noch nicht
zugelassen sind. Wichtig ist nur, dass die Wirksamkeit
des Medikaments nach dem Stand der medizinischen
Wissenschaft für möglich bzw. für nicht völlig ausgeschlossen
gehalten werden durfte und das Medikament von den
zuständigen Stellen nicht als bedenklich eingestuft
war (FG München vom 19.12.2001, EFG 2002 S. 404).
Anmerkung:
HARMOPATHIE®
wurde erfolgreich in der europaweiten Fernheilstudie "EUHEALS" getestet. EUHEALS
hat sich in Sachen Fernheilung als sensationell
bestätigt, womit die Geistheilung erstmalig, und
die Fernheilung insbesondere eine wissenschaftliche
Grundlage hat, und zwar dahingehend, dass es die
Heiler sind, die die Krankheiten heilen können,
die die Schulmedizin immer vorgibt, heilen zu wollen.
Damit kann niemand mehr die Wirksamkeit in Frage
stellen, so das sowohl die Finanzämter also auch
die Krankenkassen, die Kosten der Heilbehandlung
übernehmen müssen.
Auch Kosten für nichtzugelassene Medikamente absetzbar
Haben Sie Ausgaben für Medikamente
gehabt, die in Deutschland nicht zugelassen sind,
sollten Sie Ihre Kosten dennoch als außergewöhnliche
Belastungen geltend machen. Vor allem für unheilbare
Krankheiten, wie Krebs, Multiple Sklerose, Aids,
Alzheimer usw., gibt es immer wieder neue Methoden
und Medikamente. Diese sind häufig noch nicht wissenschaftlich
allgemein anerkannt, haben sich aber in der Praxis
doch als erfolgversprechend gezeigt und werden zumindest
von einem Teil der Ärzteschaft für denkbar möglich
angesehen. Das FG München hat die Kostenerstattung
für ein nicht zugelassenes Präparat in Höhe von
25.000 DM anerkannt (FG München vom 19.12.2001,
EFG 2002 S. 404).
Auch Krankenkassen
müssen die Kosten für Alternative Medizin übernehmen.
Urteil Bundesverfassungsgericht
Schwerkranke können künftig auch die Kosten für
alternative Heilmethoden von der Krankenkasse erstattet
bekommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Nach dem am Freitag veröffentlichten Beschluss müssen
sich Patienten, die an einer lebensbedrohlichen
Krankheit leiden, von der Kasse nicht allein auf
die wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin
verweisen lassen. Wenn eine nicht "ganz
entfernt liegende Aussicht" auf Heilung oder Besserung
bestehe,
dann müsse die gesetzliche Krankenversicherung auch
Behandlungen außerhalb ihres Leistungskatalogs erstatten,
befand der Erste Senat. (Az: 1 BvR 347/98 - Beschluss
vom 6. Dezember 2005)
Staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit
Damit gab
das Karlsruher Gericht einem 18-jährigen Recht,
der an einer schweren, unheilbaren Muskelkrankheit
leidet, einer "Duchenne’schen Muskeldystrophie" ,
die normalerweise schon im Kindesalter zum Verlust
der Gehfähigkeit führt und die Lebenserwartung stark
einschränkt. Die Kasse hatte die Kostenerstattung
für eine Behandlung mit hochfrequenten Schwingungen
- die so genannte Bioresonanztherapie - verweigert,
obwohl die Ärzte einen deutlich günstigeren Verlauf
der Krankheit als in vergleichbaren Fällen feststellten.
Auch das Bundessozialgericht lehnte die auf mehrere
tausend Euro lautende Forderung ab. Die Verfassungsrichter
verwiesen dagegen auf die staatliche Pflicht zum
Schutz von Leben und Gesundheit. übernehme der Staat
mit einem System der gesetzlichen Krankenversicherung
die Verantwortung für die körperliche Unversehrtheit
der Versicherten, dann gehöre die Vorsorge bei lebensbedrohlichen
oder gar tödlichen Krankheiten zum Kern der Leistungspflicht.
Nach den Worten des Gerichts muss deshalb im konkreten
Einzelfall geprüft werden, ob sich eine Behandlung
günstig auf den Krankheitsverlauf auswirkt.
L e i t s a t z
zum Beschluss des Ersten Senats
vom 6. Dezember 2005
-1 BvR 347/98 -
Es ist mit
den Grundrechten aus Art. 2 Abs.
1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip
und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
nicht vereinbar, einen gesetzlich
Krankenversicherten, für dessen
lebensbedrohliche oder regelmäßig
tödliche Erkrankung eine allgemein
anerkannte, medizinischem Standard
entsprechende Behandlung nicht zur
Verfügung steht, von der Leistung
einer von ihm gewählten, ärztlich
angewandten Behandlungsmethode auszuschließen,
wenn eine nicht ganz entfernt liegende
Aussicht auf Heilung oder auf eine
spürbare positive Einwirkung auf
den Krankheitsverlauf besteht.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798
Und so gehen Sie vor,
wenn Sie die Kosten vom Finanzamt oder von der Krankenkasse
erstattet haben wollen:
Als erstes wenden Sie sich
an dem Amtsarzt am Gesundheitsamt, erklären ihm,
dass sie schon bei vielen Ärzten waren, alles Mögliche
an Therapien und Medikation hinter sich haben, jedoch
alles ohne Erfolg, und Sie sich deshalb alternativ
geistig/HARMOPATISCH
behandeln lassen wollen. Wenn der Ihnen erzählt,
dass geistiges Heilen nicht anerkannt ist, dann
legen Sie ihm das Urteil von Bundesverfassungsgericht
vor, in dem diese Art des geistigen Heilen im März
2004 legalisiert, und die Bezeichnung "Heiler" ein
anerkannter Beruf ist. Damit ist diese Art der Heilung
und Heilwirkung höchst richterlich bestätigt, sozusagen
amtlich. Das Urteil können sie im folgenden Link
nachlesen und ausdrucken.
www.Urteil. Bundesverfassungsgericht
Und wenn der Amtsarzt wieder was von Wissenschaftsnachweis
redet, dann können Sie ihn auf die Testergebnisse
aus den Fernheilprojekt "EUHEALS" von 1998, und auf das 2. Projekt "EUHEALS" hinweisen, das von 2001 - 2004 lief. Die Ergebnisse
können auch im Ministerium für Gesundheit abgerufen
werden. Fernheilung ist damit wissenschaftlich bestätigt
und muss als Dienstleistung von den Kassen bezahlt
werden. Die Ergebnisse von
EUHEALS 98
können sie bei mir auf der Homepage nachlesen, oder
auf diesen Link klicken: www.EUHEALS-Testbilanz
Zwischenzeitlich liegen auch die bestätigen Ergebnisse
aus EUHEALS 2001
-2004 vor, woraus zu entnehmen ist, dass
es die Heiler sind -und nicht die Ärzte, die chronische
Krankheiten heilen. Die wissenschaftlichen Ergebnisse
können Sie unter diesem Link nachlesen können
www.EUHEALS-Bestätigung
Ebenfalls liegt jetzt damit auch die Bestätigung
als Nachweis meiner Befähigung als Fernheiler/HARMOPATH
vor, so dass die Wirksamkeit meiner Fernheilung
eine wissenschaftliche Grundlage hat, und wissenschaftlich
bestätigt wurde, eben die Krankheiten zu heilen,
die die Schulmedizin nicht heilen kann. Folglich
muss damit sowohl alternativ das Finanzamt, mit
Sicherheit wegen dem Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
die Krankenkassen die Behandlungskosten tragen.
Unter diesem Link:
euheals_heilerzertifikat001.htm erhalten Sie
per Download eine gesicherte Vorlage, die Sie Ihrer
Krankenkasse vorlegen können.
Und wenn das trotzdem alles nichts nützt, dann sollten
Sie sich zu einer Klage wegen unterlassener Hilfe
entschließen, weil die Schulmedizin überhaupt keine
chronischen Krankheiten heilen kann, um damit Ihren
Anspruch auf Gesundheit und die Heilung ihrer Krankheit
durchsetzen. Denn die Wirksamkeit der Heilerfolge
-auch durch Fernheilung- ist wissenschaftlich abgesichert.
Die Schulmedizin hat in den letzten 1000 Jahren
noch nie eine chronische Krankheit geheilt und wird
auch zukünftig keine heilen können. Akute Krankheiten
heilen meist auch von ganz alleine.
Zwischen der der ewigen Behandlung durch Ärzte und
die Behandlung durch Heiler/innen gibt es nur einen
wichtigen Unterschied: Das ist die
Heilung von chronischen Krankheiten.
In diesem Sinne stellt sich letztendlich die Frage:
Wie lange wollen Sie sich eigentlich von offensichtlich
medizinischen Hilfsarbeiter per Zwangslohnpfändung
das Geld aus den Taschen zocken lassen?
Sollten Sie Fragen haben, eine Beschwerde abgeben
wollen, wenden Sie sich bitte an den Patientenbeauftragten
Wolfgang Zöller, der für dieser Art Fragen zuständig
ist.
patientenbeauftragter@bmg.bund.de
Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Telefon +49 (0)30 18 441-3420
Fax +49 (0)30 18 441-3422
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Und wenn
Sie nächstes Mal beim Arzt sind, denken Sie bitte
daran, dass Sie einmal nichts bekommen, was Ihre
Heilung verursachen könnte, dass wegen den Nebenwirkungen
Sie zusätzlich erkranken, und dass die derzeitige
Killrate durch Fehldiagnosen, Fehlmedikamentationen
und mehr, lt. Statistik alleine in Deutschland
jährlich bei 50.000 liegt, und die Zahl der
Verhunzten wird mit
jährlich 120 000 angegeben.
Einen Nachweis zur Funktionalität
der Impfungen wurde ebenfalls noch nie erbracht.(Impfe
besteht meisten aus angebrütete Hühnereier, also
tierisches Eiweiß, und sind wie alles andere was
die in den Körper einbringen, stets unverträgliche
Fremdstoffe, die der Körper im Normalfall auseitern,
aber wenn sie im ganzen Körper verteilt sind, nicht
auseitern können. Von der Abwehrreaktion des Körpers
haben die Ärzte im Studium zwar alle gehört, aber
offensichtlich nicht begriffen.)
Dafür gibt es aber massiv Impfversager, reichlich
Impfkrüppel, und fast die Hälfte der Bevölkerung,
die als Resultat der massiven Fremdstoffe im Körper,
gegen jeglichen anderen Stoff als Warnhinweis und
Vorsichtsmaßnahme Abwehrreaktionen zeigen; Reaktionen,
die den Oberbegriff "ALLERGIE" erhalten haben, was Krankheiten sind, die erst zum
ersten Mal mit dem Einsatz von Impfe auftauchten.
Vorher waren Allergien nicht bekannt.
Und wenn Sie nun auf dieser Seite unter den beigefügten
Urteilen dankbar den Tipp erhalten haben, wie sie
Ihr Geld für dieses oder jenes Medikament zurückerstattet
bekommen, bzw. nun dafür eine Handhabe gegen die
Kassen haben, möchte ich noch einmal auf die Tatsache
hinweisen, dass Sie auch mit diesem Medikament,
Heilverfahren oder Kur keine Gesundheit, keine Heilung
erhalten werden -auch nicht in einer entfernt liegenden
Aussicht-, sondern lediglich und ausschließlich
nur eine Symptomvertuschung, wobei unter der Tusche
gärend die Krankheit ständig zunimmt. Vielleicht
sollten Sie es da einmal mit der
HARMOPATHIE®
versuchen, die erste Erweiterung nach 200 Jahren
erfolgreicher Homöopathie.

heilt auch unheilbare Krankheiten
beachten Sie auch die Auskünfte auf meiner Übersichtseite unter "Patientenmails" .
Web:
www.Mille-artifex.com
Mail:
MilleArtifex@yahoo.de
Nachfolgend ein kleine Auswahl von Krankheiten,
die durch eine harmopathische Fernbehandlung
komplett geheilt
oder in der Wirkung stark reduziert werden können.
A
Adenom bis Augenleiden
... mit Aids, Akne, Alkoholismus, Allergie, Alpträume, Amenorrhoe,
ALS, Anämie, Angina pectoris, Angiom. Angst, Antriebsschwäche, Arthrose,
Asthma bronchiale, Ataxie u.a.
B
Bandscheibenleiden bis Burn-out-Syndrom
... mit Bauchschmerzen, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Behinderung, Bettnässen,
Beziehungsunfähigkeit, Blasenkrebs, Bluthochdruck, Borreliose, Bronchitis,
Bruch, Brustkrebs, Bulimie u.a.
C
Cerebralparese bis Colitis ulcerosa.
D
Darmkrebs bis Dysmenorrhoe.
... mit Depression, Dermatitis, Diabetes, Diarrhoe, Durchblutungsstörung,
Dysmenorrhoe u.a. E
Eierstockentzündung bis Essstörung
... mit Eierstockkrebs, Eisenmangel, Ekzem, Embolie, Encephalitis,
Endometriose, Entzündung, Epicondylitis, Epilepsie, Erschöpfung
u.a.
F
Fersensporn bis Frigidität. G
Gallenbeschwerden bis Gürtelrose
... mit Gastritis, Gebärmutterkrebs, Gehbeschwerden, Gelenkrheumatismus,
Geschwür, Geschwulst, Gesichtsrose, Gewebebruch, Gewichtsverlust,
Gicht, Glaukom, Gleichgewichtsstörung, Glioblastom u.a.
H
Haarausfall bis Hypertonie
... mit Hautausschlag, Hautkrebs, Heiserkeit, Hepatitis, Herpes
zoster, Herzbeschwerden, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzkrankheit,
koronare - Herzrhythmusstörungen, Heuschnupfen, Hirnhautentzündung,
Hirntumor, Hodenbruch, Husten, Hyper- und Hypothyreose u.a.
I J
Immunschwäche bis Juckreiz
... mit Infarkt, Ischiasbeschwerden.
K
Karpaltunnelsyndrom bis Kurzsichtigkeit
... mit Kieferhöhlenvereiterung, Kinderlähmung, Kinderlosigkeit,
ungewollte, Kleptomanie, Knochenbruch, Knochenkrebs, Knoten, ”kalte”,
Koma, Konjunktivitis, Kopfschmerzen, Krämpfe, Krebs, Kryptochismus
u.a.
L
Lähmung bis Lymphom
... mit Leberkrebs, Leberzirrhose, Leistenbruch, Leptospirose, Lernschwierigkeiten,
Leukämie, Liebesunfähigkeit, Little-Syndrom, Lumboischialgie, Lungenemphysem,
Lungenkrebs, Lupus erythematodes, Lymphangiektasie u.a.
M
Magenbeschwerden bis Myxosarkom
... mit Magengeschwür, Magenschmerzen, Magersucht, Makuladegeneration,
Mandelentzündung, Medikamentensucht, Megakolon, Meningeom, Metastasen,
Migräne, Mittellohrentzündung, Morbus Bechterew, Morbus Hodgkin,
Morbus Sudeck, Morsier-Syndrom, Mukoviszidose, Multiple Sklerose,
Mykose, Myocarditis, Myom u.a.
N
Nahrungsmittelallergie bis Non-Hodgkin-Lymphom
... mit Nasenbluten, Nasennebenhöhlenvereiterung, Nervosität, Neuralgie,
Neurodermutis, Neuropathie, Niereninsuffizienz, Nierenkolik, Nierensteine
u.a.
O
Obstipation bis Otitis media
... mit ödem - Offenes Bein - Osteomyelitis
P
Parkinson-Krankheit bis Pusteln
... mit Phobie - Polyarthritis - Präkanzerose - Prellung - Prostatakrebs
- Psychosomatische Störung - Psychose u.a.
R
Raucherbein bis Rückenschmerzen
... mit Rauchersucht - Recklinghausen-Krankheit - Rhabdomyosarkom
- Rheumatisches Leiden u.a.
S
Sarkom bis Sudeck-Syndrom
... mit Schädel-Hirn-Trauma - Schilddrüsenkrebs - Schizophrenie
- Schlafstörungen - Schlaganfall - Schleudertrauma - Schmerzen -
Schnupfen - Schrumpfnieren - Schuldkomplex - Schuppenflechte - Schwerhörigkeit
- Schwindel - Selbstmordgefährdung - Sexualprobleme - Sodbrennen
- Spondylose - Star, Grauer und Grüner - Stimmverlust - Stirnhöhlenvereiterung
- Stottern - Struma - Sucht u.a.
T
Taubheit bis Tumorschmerzen
... mit Taubheitsgefühl in Gliedmaßen - Tetanie - Thrombose - Tinnitus
- Toxoplasmose - Trigeminusneuralgie - Tuberkulose u.a.
U
überbein bis Uteruskrebs
V
Verbrennung bis Vitiligo
... mit Vereiterung - Verspannung - Verstopfung - Virusinfektion
u.a.
W
Warzen bis Wundrose
... mit Waterhouse-Friderichsen-Syndrom - Wirbelsäulenschaden
Z
Zwang bis Zyste
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